(Schulden-)Hilfe
Mehrere Ursachen können Sie in eine schwierige finanzielle Situation bringen: Krankheit, Preiserhöhungen, Verlust des Arbeitsplatzes, unvorhergesehene Ausgaben, persönliche Probleme ...
Lass den Kopf nicht hängen! Denn in solchen Fällen ist es umso wichtiger, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Nur so können wir Ihnen helfen, eine Anhäufung von Mehrschulden und Kosten zu vermeiden und gemeinsam mit Ihnen eine strukturelle Lösung zu finden.
Mindestens die folgenden Lösungen sind eine Überlegung wert:
Zahlungsaufschub oder Zahlungsplan
Wenn Sie nicht sofort oder nicht auf einmal bezahlen können, können Sie uns für einen Zahlungsaufschub oder einen Zahlungsplan kontaktieren. Es ist ratsam, Ihre finanzielle Situation ehrlich und transparent darzustellen. Dies können wir dann unserem Kunden mit der Bitte mitteilen, Ihre spezifische Situation zu berücksichtigen. Schließlich entscheidet letztlich unser Auftraggeber, ob wir Ihrer Anfrage zustimmen können.
Wir teilen Ihnen so schnell wie möglich mit, ob und unter welchen Bedingungen wir uns einigen können.
Bitte um Direktüberweisung
Mit einem Direktüberweisungsantrag fordern Sie völlig freiwillig jede Stelle, die Ihnen einen Geldbetrag schuldet (z. B. Ihren Arbeitgeber, das OCMW, Ihre Krankenkasse, Ihre Bank etc.) auf, einen vereinbarten monatlichen Betrag einzubehalten von dieser Geldsumme. Gleichzeitig verlangen Sie, dass dieser abgezogene Betrag direkt an unsere Kanzlei zur Zahlung Ihrer Akte überwiesen wird.
Nach Unterzeichnung der Anfrage leiten wir diese kostenfrei an die zuständige Behörde weiter mit der Bitte, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Zudem vermeiden Sie die Kosten einer Drittpfändung , wie beispielsweise einer Lohnpfändung oder einer Pfändung Ihrer Bankkonten. Auf diese Weise werden Sie von administrativem Aufwand entlastet und zusätzliche Inkassokosten werden auf ein absolutes Minimum reduziert. Dies ist eine Win-Win-Situation, da Ihr Gläubiger wiederum pünktliche und monatliche Zahlungen in der Akte sicher ist.
Bitte kontaktieren Sie uns direkt, damit wir Ihnen bei der Vorbereitung Ihrer Direktüberweisungsanfrage helfen können.
Einvernehmliche Schuldenzentralisierung
Wenn Sie mehrere Schulden haben und den Überblick verlieren, können Sie sich an uns wenden, um eine einvernehmliche Schuldenzentralisierung für Sie zu organisieren. Wir tun dies kostenlos und in Analogie zur Arbeit verschiedener sozialer Einrichtungen der (Schulden-)Hilfe und des Rechtsdienstes (wie dem OCMW, dem CAW, dem JAC, dem Haus des Anwalts ...).
Zunächst bilden wir gemeinsam mit Ihnen die gesamte Schuldenlast ab. Dabei werden alle Schulden, (Fix-)Kosten und Einnahmen berücksichtigt. Anschließend wird versucht, mit allen bekannten Gläubigern eine tragfähige Rückzahlungsregelung zu vereinbaren.
Ist dies erfolgreich geschehen, müssen Sie monatlich nur noch einen vereinbarten Betrag an uns überweisen . Diesen Betrag teilen wir dann auf alle uns bekannten Gläubiger auf, die gezeichnet haben.
Das entlastet Sie von der Administration und begrenzt etwaige zusätzliche Inkassokosten in Ihren Akten auf ein absolutes Minimum. Ihre Gläubiger wiederum können mit pünktlichen und monatlichen Zahlungen rechnen.
Institutionen der (Schulden-)Hilfe
In einer schwierigen finanziellen Situation können Sie sich jederzeit an verschiedene soziale Einrichtungen für (Schulden-)Hilfe und Rechtsberatung wenden. Dies betrifft zum Beispiel das OCMW Ihrer Gemeinde, das CAW, SAM, die Büros für Rechtshilfe ...
Einige dieser Organisationen können Ihnen auch bei anderen Fragen (ob rechtlich oder nicht) helfen, die nichts mit Ihrer finanziellen Situation zu tun haben .
Sie können diese Institutionen selbst über die folgenden Links kontaktieren oder sich an uns wenden , um sich beraten zu lassen:
- Budgetplaner
- Die CAW
- Die DUFO (Dienst für Unterhaltsforderungen)
- Dyzo (unterstützt Unternehmen in Schwierigkeiten)
- Schulden erste hilfe
- Der FÖD Finanzen
- Hilfe bei finanziellen Problemen in Flandern
- Die Häuser der Gerechtigkeit
- Die Kinderrechtskommission
- Die PCSW
- Ombudsfin
- Der Ombudsmann für Gerichtsvollzieher
- Die flämischen OCMWs
- Wohlfahrtspflege
- Der Wetswinkel
Insolvenzverfahren
Es ist leider möglich, dass Sie Ihre Schulden nicht mehr strukturell tilgen können und Ihre finanzielle Situation aussichtslos geworden zu sein scheint. In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie nicht aufgeben, egal wie schwierig dies auch sein mag.
Schließlich haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich dieser Situation zu entziehen, indem Sie sich für eines der gesetzlich vorgesehenen Insolvenzverfahren entscheiden. Diese Verfahren bieten nicht nur finanzielle Verschnaufpausen , sondern auch eine echte Chance für einen Neuanfang .
Für natürliche Personen kommt das kollektive Schuldenbereinigungsverfahren in Frage. Hierzu ist ein Antrag an das zuständige Arbeitsgericht zu stellen. Wenden Sie sich dazu am besten an eine soziale Einrichtung, die (Schulden-)Hilfe leistet (z. B. das OCMW Ihrer Gemeinde) oder direkt an einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Für Gesellschaften und Einzelunternehmen kommen die Verfahren der gerichtlichen Sanierung und des Konkurses in Betracht. Hierzu ist ein Antrag an das zuständige Gesellschaftsgericht zu stellen. Lassen Sie sich dabei am besten von einem Fachanwalt beraten.
Zögern Sie jedoch nicht, uns zu kontaktieren, um Sie zu einer geeigneten Lösung oder einem geeigneten Verfahren zu führen.