Datenschutz- und Cookie-Richtlinie

1. Vorläufige Erklärung

Koen Rutten und Johan Stroobants sind assoziierte Gerichtsvollzieher im Gerichtsbezirk Leuven und haben ihren Sitz in der Vital Decosterstraat 46/0201 in 3000 LEUVEN. Sie erfüllen ihre Aufgaben in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung JUNCTO (MwSt.-Nr. 0778.819.433) unter dem Namen Gerichtsvollzieher Juncto.

Juncto Gerichtsvollzieher verarbeiten notwendige personenbezogene Daten bei der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben und legen großen Wert auf die Privatsphäre und den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Die hierfür geltenden Gesetze und Vorschriften werden strikt eingehalten. Insbesondere geht es um:

  • Das Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, im Folgenden Datenschutzgesetz abgekürzt.
  • Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ( Datenschutz-Grundverordnung), im weiteren abgekürzt als DSGVO.

Diese Datenschutz- und Cookie-Richtlinie (oder diese Datenschutz- und Cookie-Richtlinie) soll Sie so vollständig und klar wie möglich über Folgendes informieren:

  • Wie und warum Juncto Gerichtsvollzieher personenbezogene Daten verarbeiten.
  • Welche personenbezogenen Daten korrekt verarbeitet werden.
  • Die auf unserer Website verwendeten Cookies (www.juncto.eu).

Darüber hinaus finden Sie in dieser Datenschutz- und Cookie-Richtlinie eine Übersicht über Ihre Rechte in Bezug auf die verarbeiteten personenbezogenen Daten.


2. Definitionen

  1. „Personenbezogene Daten“ : alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen körperlichen, physiologischen Merkmalen identifiziert werden kann , genetische, psychologische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale Identität dieser natürlichen Person.
  2. „Betroffene Person“ : jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  3. „Einschränkung der Verarbeitung“ : Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
  4. „Verantwortlicher“ : die Person, die über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet.
  5. „Datenschutzgesetz“ : das Gesetz vom 30. Juli 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  6. „DSGVO“ : Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95 / 46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).


3. Wer ist der Verantwortliche?

1. Koen Rütten

Gerichtsvollzieher

Vital Decosterstraat 46/0201

B-3000 LEUVEN / BELGIEN

Telefon: 0(032)16/29.42.22

E-Mail: privacy@juncto.eu

2. Johan STROBANTS

Gerichtsvollzieher

Vital Decosterstraat 46/0201

B-3000 LEUVEN / BELGIEN

Telefon: 0(032)16/29.42.22

E-Mail: privacy@juncto.eu

3. JUNCTO BV

RPR LEUVEN – MwSt. BE 0778.819.433

Vital Decosterstraat 46/0201

B-3000 LEUVEN / BELGIEN

Telefon: 0(032)16/29.42.22

E-Mail: privacy@juncto.eu

Im Folgenden gemeinsam abgekürzt: Gerichtsvollzieher Juncto.


4. Warum werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Juncto-Gerichtsvollzieher sind Gerichtsvollzieher und Beamte, die Aufgaben im öffentlichen Interesse sowie Aufgaben wahrnehmen müssen, die ihren Ämtern in Ausübung öffentlicher Gewalt übertragen werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Juncto Gerichtsvollzieher ist daher erforderlich:

  1. Um der ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen, und
  2. Zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person und,
  3. Zur Wahrnehmung einer Aufgabe von allgemeinem Interesse oder einer Aufgabe in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihr übertragen wird.

Die Pflichten und Befugnisse der Gerichtsvollzieher sind unter anderem in Artikel 519 des Gerichtsgesetzbuchs aufgeführt, der wie folgt lautet:

Artikel 519 des Gerichtsgesetzbuchs :  

„§ 1. Gerichtsvollzieher haben Aufgaben, zu denen sie allein befugt sind und für die sie ministerielle Pflichten haben.

Diese Aufgaben sind:

die Abfassung und Zustellung aller Schriftsätze und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen sowie Urkunden oder Titel in vollstreckbarer Form;

1° bis die Beitreibung unbestrittener Geldschulden gemäß Kapitel Iquinquies des ersten Titels des fünften Teils;  

Feststellungen auf Antrag von Richtern und Privatpersonen in Bezug auf rein materielle Tatsachen, ohne eine Stellungnahme zu den tatsächlichen oder rechtlichen Ursachen und Folgen, die sich daraus ergeben könnten, sowie zu den Feststellungen abzugeben die zur gesetzlichen Ausübung ihres Amtes gehören; diese Feststellungen in Bezug auf die materiellen Tatsachen und Daten, die der Gerichtsvollzieher wahrnehmen kann, authentisch sind;

Erstellung von Protesten gegen Wechsel, Solawechsel und Bankscheck;

die gerichtliche öffentliche Versteigerung von beweglichen Gütern und Schiffen im Rahmen der Zwangsvollstreckung;

der gütliche gerichtliche Verkauf beweglicher Sachen nach Artikel 1526bis;

die freiwilligen öffentlichen Verkäufe von beweglichen Sachen, deren Monopol sie mit den Notaren teilen;

Kenntnisnahme von Einspruchs-, Anordnungs-, Beschlagnahme-, Delegations-, Übereignungs-, Sammelschuldbereinigungs- und Protestbescheiden, deren Monopol sie mit den in Artikel 1391 § 1 genannten Personen teilen;

die Einreichung, Löschung und Änderung der Einspruchs-, Anordnungs-, Beschlagnahme-, Delegations-, Übereignungs-, Sammelschuldbereinigungs- und Protestschriften in den ihnen übertragenen oder bestellten Aufgaben.

  § 2. Gerichtsvollzieher haben Restbefugnisse, für die sie kein Monopol und keine Ministerpflicht haben, einschließlich:

bei der Geschäftsstelle die Ausgaben, Kopien und Auszüge aller Verfahrensdokumente prüfen und die Anträge einreichen, die sie nach dem Gesetz unterzeichnen können, sowie alle anderen Anträge bei der Geschäftsstelle hinterlegen;

für die wahrheitsgetreue Unterschrift von Kopien und Übersetzungen von Dokumenten in ihrem Besitz;

Auszüge aus allen Urkunden ihres Amtes erstellen;

wirken als Sequester;

die einvernehmliche Eintreibung von Forderungen sicherzustellen;

als Pfandlöser auftreten;

Tätigkeit als Wirtschaftsmediator oder gesetzlicher Vertreter im Rahmen des Gesetzes vom 31. Januar 2009 über die Fortführung von Unternehmen;

Ausübung des gerichtlichen Mandats des vorläufigen Verwalters;

Schätzungen von Mobiliar und beweglichem Vermögen vornehmen und Konkursverwaltern bei der Bestandsaufnahme und Verwertung der Konkursmasse behilflich sein;

10° Tätigkeit als gütlicher Schuldenvermittler und als Schuldenvermittler im Rahmen der kollektiven Schuldenregulierung;

11° als Mediator in Familienangelegenheiten und als Mediator im Rahmen der alternativen Streitbeilegung tätig werden;

12° als Treuhänder über nicht verwaltete Vermögen tätig;

13° Rechtsberatung in Bezug auf die Rechte, Pflichten und Belastungen, die sich aus Rechtshandlungen ergeben, an denen Gerichtsvollzieher beteiligt sind;

14° führt Bonitätsprüfungen durch, erstellt und liefert Vermögensauskünfte;

15° Steuerbescheinigungen über uneinbringliche Forderungen ausstellen;

16° Überwachung autorisierter Lotterien und Wettbewerbe.

  § 3. Der Gerichtsvollzieher hat eine allgemeine Auskunftspflicht gegenüber der Person, die ihn zur Erfüllung seiner Aufgaben aufgefordert hat, und gegenüber dem Schuldner. Beispielsweise wird er bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners den auftraggebenden Gläubiger darüber informieren, damit dieser die Zweckmäßigkeit von Durchführungsmaßnahmen richtig beurteilen kann, und er wird den Schuldner über die Möglichkeiten der Kollektivschuld informieren Siedlung.

Falls erforderlich, informiert der Gerichtsvollzieher jeden, der ihn zur Erfüllung seiner Aufgaben aufgefordert hat, über die Verpflichtungen und Gebühren sowie die Kosten, die sich aus Gerichtsurteilen, Vollstreckungen, Urkunden oder Titeln ergeben.

  § 4. Die Gerichtsvollzieher bemühen sich, soweit möglich, um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, unter anderem indem sie den Prozessparteien auf die Möglichkeit der Mediation, Schlichtung und jeder anderen Form der gütlichen Streitbeilegung hinweisen.“  

Zusätzlich zu den oben genannten Pflichten und Befugnissen verarbeiten die Junto Gerichtsvollzieher personenbezogene Daten auch für:

  1. Korrekte Abrechnung.
  2. Erstellung von Kostenaufstellungen und Rechnungen.
  3. Die Erstellung von statistischen Daten und Berichten über die erbrachten Dienstleistungen.
  4. Personal rekrutieren.


5. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Juncto Gerichtsvollzieher verarbeiten hauptsächlich die folgenden Daten.

5.1 Identifikationsdaten

Identifikationsdaten, die für die Ausübung der ihnen gesetzlich übertragenen Pflichten und Befugnisse erforderlich sind (siehe Punkt 4. Warum werden personenbezogene Daten verarbeitet?). Bei den verarbeiteten Identifikationsdaten handelt es sich hauptsächlich um Name, Vornamen, Nationalregisternummer, Geburtsdatum und -ort sowie Wohnort bzw. Wohnort der betroffenen Personen.

5.2 Kontaktinformationen

Kontaktdaten aller Beteiligten, die ein Dokument oder eine Urkunde erhalten und/oder uns kontaktieren. Juncto Gerichtsvollzieher tut dies in erster Linie , um die Verfahren für die Beteiligten so wirtschaftlich und kosteneffizient wie möglich zu gestalten und den Service kontinuierlich zu optimieren. Bei diesen Kontaktdaten handelt es sich hauptsächlich um die Telefonnummer, Mobiltelefonnummer(n) und/oder E-Mail-Adresse(n) der betroffenen Person.

5.3 Finanzdaten

Bestimmte Finanzdaten der betroffenen Personen bei Zahlungen auf das Treuhandkonto oder Filialkonto. Dies betrifft vor allem die Kontonummer, den Kontoinhaber und die Höhe der Einzahlung.

5.4 Solvabilitätsdaten

Solvabilitätsdaten, um besser einschätzen zu können, welches das prozessökonomischste Beitreibungsverfahren für die jeweiligen Beteiligten ist. Dies kann zum Beispiel die Art der Wohnung oder der Zustand der Wohnung sein.

5.5 Bestimmte Inhalte

Inhalt von vollstreckbaren Titeln, Verurteilungen, Anspruchs- und Vertragsdaten sowie zugrunde liegende Daten, die zur Beantwortung Ihrer Fragen oder Streitigkeiten erforderlich sind.

5.6 Informationen, die Sie beim Besuch unserer Website angeben

Informationen, die Sie beim Besuch unserer Website (www.juncto.eu) angeben. Diese Informationen können in die folgenden Kategorien unterteilt werden.

Kategorie 1: Informationen, die Sie automatisch und ohne Registrierung übermitteln: Ihre IP-Adresse, Ihr Browser…

Diese Informationen werden in anonyme Statistiken aufgenommen, aus denen die Identität bestimmter Personen und/oder Unternehmen nicht zurückverfolgt werden kann, um die Website und Dienstleistungen von Juncto Gerichtsvollziehern kontinuierlich zu verbessern.

Kategorie 2: Informationen, die Sie durch das Ausfüllen von Formularen und/oder das Aufgeben einer Bestellung ohne Registrierung mitteilen: alle Felder im Formular sowie Ihre IP-Adresse.

Diese Informationen werden verwendet, um Ihr Konto auf unserer Website zu verwalten und, falls von Ihnen angegeben, Newsletter und/oder Direktmarketing zu versenden. Wenn Sie bei Juncto Gerichtsvollzieher für den Erhalt von Newslettern und/oder Direktmarketing registriert sind, können Juncto Gerichtsvollzieher Ihre Daten zu diesem Zweck verwenden und aktualisieren. Wenn Sie keine Newsletter und/oder Direktwerbung mehr erhalten möchten, können Sie sich jederzeit kostenlos abmelden, indem Sie beispielsweise auf den dafür vorgesehenen Abmeldelink klicken oder uns dies direkt mitteilen.

Kategorie 3: Informationen, die Sie bei der Registrierung angeben: alle Felder im Formular sowie Ihre IP-Adresse und Ihr Passwort.

Diese Informationen werden verwendet, um Ihr Konto auf unserer Website zu verwalten und, falls von Ihnen angegeben, Newsletter und/oder Direktmarketing zu versenden. Wenn Sie bei Juncto Gerichtsvollzieher für den Erhalt von Newslettern und/oder Direktmarketing registriert sind, können Juncto Gerichtsvollzieher Ihre Daten zu diesem Zweck verwenden und aktualisieren. Wenn Sie keine Newsletter und/oder Direktwerbung mehr erhalten möchten, können Sie sich jederzeit kostenlos abmelden, indem Sie beispielsweise auf den dafür vorgesehenen Abmeldelink klicken oder uns dies direkt mitteilen.

Kategorie 4: Informationen, die Sie über eingesetzte Cookies mitteilen:

  • Um die Benutzerfreundlichkeit unserer Website zu erhöhen. Bestimmte Daten werden gespeichert, wie z. B. Ihre Spracheinstellung, Ihr Login usw.
  • Für statistische Zwecke.

Cookies sind Informationsdateien, die in Ihrem Browser und/oder auf dem Gerät, mit dem Sie unsere Website besuchen, gespeichert werden können, wenn Sie unsere Website besuchen. In diesen Dateien werden Informationen gespeichert, wie z. B. Ihre Spracheinstellung oder die Anmeldung auf unserer Website. Wenn Sie unsere Website später erneut besuchen, wird dieses Cookie erneut an unsere Website gesendet. Auf diese Weise kann sich unsere Website Ihre Präferenzen oder Einstellungen bei der Nutzung unserer Website merken.

Unsere Website verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um Ihre Nutzungspräferenzen von denen anderer Benutzer zu unterscheiden. Dies hilft Juncto Gerichtsvollzieher dabei, Ihnen eine bessere Benutzererfahrung zu bieten, und stellt sicher, dass Juncto Gerichtsvollzieher ihre Website weiter verbessern können.

Websites, die auf bestimmte Teile der Europäischen Union abzielen, müssen die Zustimmung ihrer Benutzer zur Verwendung bestimmter Cookies und ähnlicher Technologien einholen und diese in den Browsern und/oder Geräten ihrer Benutzer speichern. Unsere Website verwendet zu diesem Zweck ein Cookie-Banner.

Obwohl es verschiedene Arten von Cookies gibt, unterscheidet die geltende Gesetzgebung hauptsächlich zwischen funktionalen Cookies einerseits und anderen Cookies andererseits.

Funktionale Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren unserer Website und/oder zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit erforderlich. Die Website von Juncto Gerichtsvollziehern verwendet funktionale Cookies:

Name

Herkunft

Funktion

Aufbewahrungszeit

webhero_session

Aktuelle Domäne

Verknüpfen der aktiven Serversitzung mit dem Besucher (verwendet für Ihre Spracheinstellung, Ihr Login …)

Wir sehen uns nach der Sitzung

XSRF-TOKEN

Aktuelle Domäne

Ein Token zum Schutz von Formularen vor Spam

Wir sehen uns nach der Sitzung

Für alle anderen Cookies, wie Cookies, die verwendet werden, um statistische Daten über die Nutzung unserer Website zu verarbeiten (sogenannte analytische Cookies) und Cookies, die von Dritten gesetzt werden (sogenannte Third-Party-Cookies oder Tracking-Cookies), verweisen wir auf die Erklärungen, die diese Dritten auf ihren jeweiligen Websites bereitstellen. Juncto Gerichtsvollzieher übt keinen Einfluss auf den Inhalt dieser Erklärungen oder auf den Inhalt der Cookies dieser Drittanbieter aus. Zu den von Google Analytics gesetzten Cookies wird daher auf die Ausführungen von Google Analytics selbst verwiesen.

Über die Einstellungen Ihres Browsers können Sie überprüfen, welche Cookies in Ihrem Browser und/oder auf Ihrem Gerät platziert wurden. Darüber hinaus können Sie Cookies jederzeit ablehnen und/oder löschen, indem Sie die Einstellungen Ihres Browsers ändern. Diese Einstellungen finden Sie normalerweise im Menü „Optionen“ oder „Einstellungen“ Ihres Browsers. Einige dieser Cookies sind jedoch, wie bereits erwähnt, für das ordnungsgemäße Funktionieren unserer Website und/oder zur Erhöhung der Benutzerfreundlichkeit erforderlich. Sie verstehen, dass das Deaktivieren dieser Cookies dazu führen kann, dass Sie bestimmte Funktionen der Website nicht nutzen können und/oder dass bestimmte Dienste in diesem Fall sehr schwierig oder unmöglich werden können.

Abschließend weist Juncto die Gerichtsvollzieher darauf hin, dass wir auf unserer Website Links zu externen Websites bereitstellen, über die wir bestimmte Informationen an unsere Nutzer weitergeben möchten. Die Aktivierung dieser Links liegt in der Verantwortung jedes Benutzers. Wir empfehlen Ihnen, immer sowohl die Datenschutz- als auch die Cookie-Richtlinie der entsprechenden Website zu konsultieren.

Weitere Informationen zu Cookies finden Sie unter den folgenden Links:


6. Wie werden die personenbezogenen Daten erhoben?

Die Art und Weise, wie Juncto Gerichtsvollzieher personenbezogene Daten erhalten, wird nachstehend erläutert. Es handelt sich um personenbezogene Daten:

6.1 Die eingehalten werden

Juncto Gerichtsvollzieher verarbeiten die bei Vor-Ort-Besuchen, beispielsweise am Wohn- oder Aufenthaltsort der betroffenen Person, gemachten Beobachtungen.

6.2 Welche die betroffene Person (Sie selbst) teilt

Wenn sich eine betroffene Person an Juncto Gerichtsvollzieher wendet, werden die Kontaktdaten (Telefonnummer, Handynummer und/oder E-Mail-Adresse) registriert. Juncto Gerichtsvollzieher tun dies, wie oben bereits erwähnt, einerseits um die Verfahren für den Betroffenen möglichst prozessökonomisch und kosteneffizient zu gestalten und andererseits um die Dienstleistung kontinuierlich zu optimieren.

6.3 Die von Dritten bezogen werden

Juncto Gerichtsvollzieher erhalten von ihren Kunden alle Daten, die erforderlich sind, um die ihnen übertragenen gesetzlichen Pflichten und Befugnisse ordnungsgemäß zu erfüllen (siehe Punkt 4. Warum werden personenbezogene Daten verarbeitet?). Dies betrifft Identifikationsdaten, Daten aus vollstreckbaren Titeln, Vertragsdaten (Mietverträge, …), zugrunde liegende Daten, die erforderlich sind, um Ihre Fragen oder Streitigkeiten in informierter Weise zu beantworten …

6.4 Die aus den folgenden authentischen Quellen stammen

Juncto-Gerichtsvollzieher haben zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse Zugang zu sicheren authentischen Informationsquellen, die nur bei Vorliegen der geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und nach einer Identitätsprüfung ggf. mit eID zugänglich sind.

Zu diesen authentischen Informationsquellen gehören:

  • Das Nationale Register natürlicher Personen

Die folgenden Quellen werden über dieses Nationale Register natürlicher Personen konsultiert:

- Die Melderegister und die Ausländerregister, die von den Gemeindebehörden geführt und fortgeführt werden. Diese Register bilden die Hauptquelle des Nationalen Registers natürlicher Personen.

- Die bei den belgischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen im Ausland geführten Register. Diese Register enthalten die Daten von belgischen Staatsangehörigen, die nicht in den Bevölkerungsregistern einer belgischen Gemeinde eingetragen sind, weil sie ihren Wohnsitz im Ausland haben und sich entschieden haben, sich als solche bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung anzumelden.

- Die Wartelisten über Asylsuchende, für die die Ausländerbehörde eine allgemeine Befugnis hat, die Informationsdaten zu aktualisieren. Zu beachten ist, dass neben der Ausländerbehörde bestimmte Informationen auch von anderen am Aufnahmeverfahren für Asylbewerber beteiligten Stellen übermittelt werden: dem Generalbeauftragten für Flüchtlinge und Landeslotterie, der Bundesstelle für die Aufnahme von Asylbewerbern (abgekürzt als FEDASIL), der Rat für Ausländerstreitigkeiten, der Staatsrat sowie die Leiter der Aufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge.

  • Die zentrale Akte für Pfändungs-, Übertragungs-, Übereignungs-, Sammelschuldenbereinigungs- und Protestanzeigen (CBB)

Die CBB ist eine digitale Datenbank, in der die Meldungen von Pfändung, Delegierung, Übertragung, kollektiver Schuldenregulierung und Protest zentralisiert sind.

  • Die Kreuzungsbank für Soziale Sicherheit (KSZ)

Um zu prüfen, ob der Schuldner einen Arbeitgeber hat, Leistungen bezieht, eine Rente bezieht …

Zu prüfen (bereitgestellt ab 2022):

- Das RAD-Register: Dieses Register enthält Personen, die eine nationale Registernummer haben, deren Akte jedoch nicht mehr aktiv von einer Gemeinde oder einer diplomatischen Vertretung verwaltet wird. Dazu gehören Personen, die aus dem Nationalregister gelöscht wurden, die ins Ausland gezogen sind, ohne sich bei einer diplomatischen Vertretung zu registrieren, Personen aus dem Ausländerregister usw.

- Das Bis-Register: Dieses Register enthält Personen, die eine Verbindung zu Belgien haben, aber keine nationale Registernummer haben. Dazu gehören Grenzgänger, Personen, die Eigentum in Belgien besitzen, Personen mit belgischen Sozialversicherungsansprüchen, die jedoch nicht in Belgien wohnen …

  • Der Fahrzeugzulassungsdienst (DIV)

Juncto Gerichtsvollzieher haben vollen und sicheren Online-Zugriff auf das Register des Fahrzeugregistrierungsdienstes (DIV).

Jedes Kraftfahrzeug (und Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt) muss vorab in dieses Register eingetragen werden, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen.

  • Die Patrimonialdokumentation

Durch eine digitale Abfrage des Grundbuchs können Juncto Gerichtsvollzieher überprüfen, ob die betroffene Person Rechte an unbeweglichen Sachen wie einem Haus, einer Wohnung oder einem landwirtschaftlichen Grundstück hat. Sollte dies der Fall sein, erhalten Juncto Gerichtsvollzieher auch eine vollständige Katasterbeschreibung dieser Immobilien.

  • Die Zentrale Kontaktstelle (CAP)

Im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung unter Dritten können Juncto-Gerichtsvollzieher Daten von der zentralen Kontaktstelle (CAP) über den Zwangsvollstreckungsrichter und unter Einschaltung der Nationalen Gerichtsvollzieherkammer anfordern.

Die zentrale Kontaktstelle (CAP) ist ein Register, das die Bankkontonummern und Arten von Verträgen enthält, die von natürlichen und juristischen Personen mit oder ohne Wohnsitz in Belgien mit Finanzinstituten in Belgien gehalten werden.

Das Ergebnis, das der Gerichtsvollzieher erhalten kann, ist eine Übersicht aller belgischen Bankkontonummern der betreffenden Person und der Banken, bei denen diese belgischen Bankkontonummern geführt werden.

  • Das Zentralregister der Eheverträge

Dieses Register enthält Daten über Eheverträge und deren Änderungen. Das Register enthält jedoch nur Metadaten und nicht die Urkunden selbst.

6.5 Aus öffentlichen Quellen bezogen

Zu diesen öffentlichen Quellen gehören:

  •   Öffentliche KBO-Suche

Die offiziellen Daten der in der Crossroads Bank for Enterprises registrierten Unternehmen (z. B. Unternehmen und Einzelunternehmen) wurden gesammelt und können online über KBO Public Search frei eingesehen werden.

Über diese vom Föderalen Öffentlichen Dienst Wirtschaft, KMU, Selbständige und Energie verwaltete Online-Suchmaschine können die Daten sowohl aktiver als auch eingestellter Unternehmen gefunden werden. Sie können nach KBO-Nummer, Name, Tätigkeit, Zulassungsdatum und Adresse suchen.

  • Das Europäische Justizportal

Das Tool „Unternehmen finden“ auf dem europäischen E-Justiz-Portal ermöglicht es jedem, kostenlos Unternehmensdaten aus den Handelsregistern aller EU-Länder sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens anzufordern und einzusehen. Darüber hinaus bietet das europäische E-Justiz-Portal einen direkten Link zu den nationalen Handelsregistern der Länder, die dem Portal noch nicht angeschlossen sind.

  • Bilanzzentrale Belgische Nationalbank

Im Auftrag des Gesetzgebers sammelt die Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank alle eingereichten Jahresabschlüsse praktisch aller juristischen Personen in Belgien.

Diese Jahresabschlüsse können kostenlos auf der Website der Bilanzzentralstelle eingesehen werden und liefern nützliche Solvenzinformationen.

  • Das Zentrale Erbschaftsregister

Dieses Register enthält Daten zu verschiedenen Arten von Urkunden. Das Register enthält jedoch nur Metadaten und nicht die Urkunden selbst.

Es betrifft die folgenden Arten von Dokumenten:

- Urkunden oder Erbscheine.

- Europäische Erbscheine.

- Urkunden, die die Ablehnungserklärung des Nachlasses enthalten.

- Urkunden mit der Erklärung, dass Erben angeben, dass sie diese Eigenschaft nur unter dem Inventarprivileg ausüben.

- Anordnungen zur Ernennung eines Zwangsverwalters für das nicht verwaltete Vermögen.

- Verfügungen zur Ernennung eines Nachlassverwalters unter dem Inventarprivileg angenommen.

  • Das Belgische Amtsblatt

Das Belgische Staatsblatt kann jederzeit kostenlos unter www.staatsblad.be eingesehen werden.

Über das Belgische Staatsblatt erhalten wir offizielle Informationen aus erster Hand über:

- Vorläufige Verwalter von Unternehmen.

- Unterstützung und Verwaltung und Vertretung in Bezug auf Personen, die für geschäftsunfähig erklärt wurden (wie die Ernennung eines Verwalters über die Person und/oder das Vermögen einer für geschäftsunfähig erklärten Person).

- Insolvenzurteile und Bestellung eines Konkursverwalters.

- Urteile zu gerichtlichen Sanierungsverfahren.

- Gerichtsstand.

- Gesetzesänderungen.

- …

  • Das Pand-Register

Das Pfandregister ist eine digitale Datenbank, in der ein Pfandrecht oder ein Eigentumsvorbehalt eingetragen werden kann. Die eingetragenen Pfand- und Eigentumsvorbehaltsrechte können von Juncto Gerichtsvollziehern eingesehen werden.

6.6 Wer die Systeme verarbeitet

Juncto-Gerichtsvollzieher registrieren bestimmte Finanzdaten, wenn Zahlungen auf das Treuhandkonto oder das Geschäftskonto erfolgen. Dies betrifft vor allem die Kontonummer, den Kontoinhaber und die Höhe der Einzahlung.


7. Welche personenbezogenen Daten werden an wen und warum weitergegeben?

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Dritte, an die Juncto-Gerichtsvollzieher personenbezogene Daten weitergeben können, um welche personenbezogenen Daten es sich handelt und warum. Juncto Gerichtsvollzieher können jedoch unter keinen Umständen für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die sich aus einer falschen oder rechtswidrigen Verwendung personenbezogener Daten durch Dritte ergeben können.

7.1 Weitergabe an den Auftraggeber

Personenbezogene Daten (insbesondere Ausweisdaten), die zwingend in Urkunden enthalten sein müssen, werden an den Auftraggeber weitergegeben.

Darüber hinaus hat der Juncto-Gerichtsvollzieher eine allgemeine Auskunftspflicht (Artikel 519 § 3 Gerichtsgesetzbuch) gegenüber denjenigen, die ihn zur Erfüllung seiner Aufgaben aufgefordert haben, sowie gegenüber allen betroffenen Personen. Beispielsweise informieren Juncto Gerichtsvollzieher den auftraggebenden Gläubiger bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners, damit dieser die Zweckmäßigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen richtig einschätzen kann. Gleichzeitig informiert Juncto Gerichtsvollzieher den betroffenen Schuldner über die Möglichkeiten einer kollektiven Schuldenregulierung.

7.2 Weitergabe an den Anwalt

Die zwingend in die Urkunden aufzunehmenden personenbezogenen Daten (insbesondere Ausweisdaten und Belege) werden auch an den Rechtsanwalt des Auftraggebers weitergegeben, um diesem die Durchführung des Verfahrens zu ermöglichen.

7.3 Übermittlung an Gerichtsvollzieher

Die Befugnisse der Gerichtsvollzieher sind gesetzlich räumlich begrenzt.

Für Juncto-Gerichtsbeamte bedeutet dies, dass ihr Amt nur innerhalb der Grenzen des Gerichtsbezirks Leuven (= Gemeinden Aarschot, Begijnendijk, Bekkevoort, Bertem, Bierbeek, Boortmeerbeek, Boutersem, Diest, Geetbets, Glabbeek, Haacht, Herent, Hoegaarden, Holsbeek, Huldenberg, Keerbergen, Kortenaken, Kortenberg, Landen, Leuven, Linter, Lubbeek, Oud-Heverlee, Rotselaar, Scherpenheuvel-Zichem, Tervuren, Tielt-Winge, Tienen, Tremelo und Zoutleeuw).

Wenn die betroffene Person außerhalb des Gerichtsbezirks Leuven lebt, muss Juncto Gerichtsvollzieher den betroffenen Schuldner über die Möglichkeiten einer kollektiven Schuldenregulierung.daher örtlich zuständige Gerichtsvollzieher hinzuziehen. Juncto Gerichtsvollzieher muss personenbezogene Daten an diese Gerichtsvollzieher weitergeben, damit diese ihren gesetzlichen Auftrag ordnungsgemäß erfüllen können.

7.4 Übermittlung an Regierungsbehörden

Bei der Ausübung der ihm auferlegten Pflichten und Befugnisse übermittelt Juncto Gerichtsvollzieher zwangsläufig personenbezogene Daten an verschiedene Regierungsbehörden.

Beispielsweise muss der Gerichtsschreiber im Besitz der Originalvorladung sein, der ein Auszug aus dem Nationalregister natürlicher Personen beigefügt ist. Ein weiteres Beispiel ist die Information der Polizei über die Adressen, die zur Beschlagnahme mit Hilfe der Polizei aufgesucht werden.

7.5 Übertragung an andere Auftragsverarbeiter

Juncto Gerichtsvollzieher kann Auftragsverarbeiter für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten hinzuziehen. Vereinbarungen mit diesen Auftragsverarbeitern sind in einem Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß AVG geregelt. Die Daten dürfen nur für den in dieser Vereinbarung beschriebenen Zweck verwendet werden. Denken Sie zum Beispiel an einen Verarbeitungsvertrag mit einem Schlosser oder einem Übersetzer.   

7.6 Weitergabe an andere Verantwortliche

Juncto Gerichtsvollzieher gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte weiter, wenn es eine Rechtsgrundlage gibt, die den Austausch dieser Daten erlaubt. Gegebenenfalls wird mit diesen Dritten eine Vereinbarung geschlossen, damit kann Juncto Gerichtsvollzieher sicher sein, dass Ihre personenbezogenen Daten sicher sind und bleiben.

7.7 Übertragung im Falle einer Reorganisation

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Umstrukturierung der Tätigkeiten von Juncto Gerichtsvollziehern, wobei diese Tätigkeiten neu organisiert, übertragen oder eingestellt werden oder wenn Juncto Gerichtsvollzieher Gegenstand eines Insolvenzverfahrens werden, können Ihre Daten an neue Unternehmen oder Dritte übertragen werden.


8. Wie lange werden die personenbezogenen Daten aufbewahrt?

Juncto Gerichtsvollzieher speichert Ihre personenbezogenen Daten nicht länger als zur Erreichung des Zwecks, für den sie erhoben wurden, erforderlich ist.

Im Hinblick auf die gesetzlichen Verpflichtungen werde Juncto Gerichtsvollzieher Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich für maximal 10 Jahre nach Beendigung der ihnen übertragenen Aufgabe speichern. Nach Beendigung des Auftrags sind die gespeicherten Daten nur noch eingeschränkt zugänglich.

Nach Ablauf der geltenden Aufbewahrungsfristen werden die verarbeiteten personenbezogenen Daten gelöscht oder anonymisiert.


9. Welche Rechte haben Sie und wie können Sie diese ausüben?

Wenn Juncto Gerichtsvollzieher Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet hat, haben Sie als betroffene Person mindestens die folgenden Rechte, die Sie jederzeit ausüben können.

9.1 Welche Rechte haben Sie?
  • Zugangsrecht

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden oder nicht, und, falls dies der Fall ist, Zugang zu diesen personenbezogenen Daten und den folgenden Informationen zu erhalten:

- Die Verarbeitungszwecke.

- Die betreffenden Kategorien personenbezogener Daten.

- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden.

- die voraussichtliche Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer.

- Hat das Recht, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen.

- Alle verfügbaren Informationen über die Quelle der Daten.

- Das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung.

Juncto Gerichtsvollzieher stellt Ihnen eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung. Wenn Sie zusätzliche Kopien anfordern, kann eine angemessene Gebühr auf der Grundlage der Verwaltungskosten erhoben werden. Wenn Sie Ihre Anfrage elektronisch übermitteln und keine andere Vereinbarung anfordern, werden die Informationen in einem allgemein verwendeten elektronischen Format bereitgestellt.

  • Recht auf Berichtigung (Berichtigung)

Sie haben das Recht, die verarbeiteten personenbezogenen Daten unverzüglich berichtigen (verbessern) zu lassen, wenn sie unvollständig, veraltet oder unrichtig sind.

Dieses Recht gilt jedoch nicht für personenbezogene Daten, die aus authentischen Quellen wie dem Nationalregister natürlicher Personen stammen. Wenn Sie eine Berichtigung personenbezogener Daten aus authentischen Quellen erhalten möchten, werden Sie an die Regierungsbehörden weitergeleitet, die diese authentischen Quellen verwalten.

  • Recht auf Datenlöschung

Sie haben in folgenden Fällen das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen:

- Die verarbeiteten personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

- Die verarbeiteten personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

- Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

- Die verarbeiteten personenbezogenen Daten müssen gelöscht werden, um einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.

ACHTUNG: Die verarbeiteten personenbezogenen Daten können nicht gelöscht werden, wenn die Verarbeitung erforderlich ist:

- Um einer gesetzlichen Verarbeitungspflicht nachzukommen, die Juncto Gerichtsvollzieher obliegt.

- Zur Erfüllung einer Aufgabe von allgemeinem Interesse oder zur Ausübung öffentlicher Gewalt, die Juncto Gerichtsvollzieher übertragen wurde.

- Zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung eines Rechtsanspruchs.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

- Sie bestreiten die Richtigkeit Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten. In diesem Fall wird die Verarbeitung auf den Zeitraum beschränkt, der erforderlich ist, um die Richtigkeit der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu überprüfen.

- Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist unrechtmäßig und Sie widersprechen der Löschung der personenbezogenen Daten. Stattdessen verlangen Sie die Einschränkung der Nutzung.

- Juncto Gerichtsvollzieher benötigt die personenbezogenen Daten nicht mehr für Verarbeitungszwecke, Sie benötigen sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Begründung eines Rechtsanspruchs.

- Sie haben der Verarbeitung widersprochen, aber noch keine Antwort erhalten.

ACHTUNG: Ihrem Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten kann nicht stattgegeben werden, wenn eine solche Verarbeitung erforderlich ist:

- Zur Begründung eines Rechtsanspruchs.

- Zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person.

- Aus wichtigen Gründen von allgemeinem Interesse für die Europäische Union oder einen Mitgliedstaat.

  • Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben , jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder für die Wahrnehmung einer Aufgabe im Rahmen der Datenschutzbehörde erforderlich ist, Widerspruch einzulegen Rahmen der Ausübung der den Juncto-Gerichtsvollziehern anvertrauten öffentlichen Gewalt.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, gegen die Sie Widerspruch einlegen, wird eingestellt, es sei denn:

- zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder

- Die Verarbeitung steht im Zusammenhang mit der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

  • Recht auf Übertragbarkeit

Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten an einen anderen Verantwortlichen zu übertragen.

Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.

9.2 Wie können Sie Ihre Rechte ausüben?

Wenn Sie die oben genannten Rechte ausüben möchten:

  • Sie können sich während der Bürozeiten persönlich am Schalter in der Vital Decosterstraat 46/0201 in 3000 LEUVEN anmelden.

Der Schalter ist an allen Werktagen von 09:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung frei zugänglich.

Wenn Sie am Schalter erscheinen, wird die Echtheit Ihrer Identität anhand Ihres Identitätsnachweises überprüft und Ihre Frage nach Möglichkeit umgehend beantwortet. Kann Ihre Frage nicht sofort beantwortet werden, erfolgt dies so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ihrem Besuch.

  • Sie können eine Anfrage per E-Mail senden.

Ihre E-Mail senden Sie vorzugsweise an die eigens dafür vorgesehene E-Mail-Adresse privacy@juncto.eu . Dies bedeutet jedoch nicht, dass Anfragen, die möglicherweise an die allgemeine E-Mail-Adresse der Juncto-Gerichtsvollzieher gesendet werden, nicht bearbeitet werden.

Sobald Ihre E-Mail eingegangen ist, wird Ihre Frage so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beantwortet.

Zugriffsanfragen werden per E-Mail bearbeitet. Eine wirksame Zustellung von Dokumenten sowie Änderung, Einschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten kann jedoch erst erfolgen, nachdem die Echtheit Ihrer Identität anhand eines Identitätsnachweises überprüft wurde.

  • Können Sie eine Anfrage per Mail stellen?

Diesen Antrag können Sie postalisch richten an:

Juncto Gerichtsvollzieher

DSGVO-Dienst

Vital Decosterstraat 46/0201

B-3000 LEUVEN / BELGIEN

Sobald Ihr Schreiben eingegangen ist, wird Ihre Frage schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beantwortet.

Einsichtsanträge werden nach Eingang Ihres Schreibens bearbeitet. Eine wirksame Zustellung von Dokumenten sowie Änderung, Einschränkung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten kann jedoch erst erfolgen, nachdem die Echtheit Ihrer Identität anhand eines Identitätsnachweises überprüft wurde.

  • Es reicht nicht, uns nur telefonisch zu kontaktieren. Denn rein telefonisch gestellte Bewerbungen können nicht sachgerecht bearbeitet werden, da dann die Echtheit der Identität des Bewerbers nicht überprüft werden kann.

 

10. Wie werden Ihre personenbezogenen Daten geschützt?

10.1 Verantwortlicher der Verarbeitung

Juncto Gerichtsvollzieher ist der für die Verarbeitung Verantwortliche.

Ihre Daten sind die folgenden:  

Juncto Gerichtsvollzieher

DSGVO-Dienst

Vital Decosterstraat 46/0201

B-3000 LEUVEN / BELGIEN

RPR LEUVEN – MwSt. BE 0778.819.433

Telefon: 0(032)16/29.42.22
E-Mail: privacy@juncto.eu

10.2 Risikominderung und Sicherheit

Da der Schutz Ihrer Privatsphäre und Ihrer personenbezogenen Daten von Juncto Gerichtsvollziehern sehr ernst genommen wird, wurde vor Beginn der Verarbeitung eine gründliche Analyse (mittels anerkannter Verfahren) durchgeführt. Dies wurde getan, um das potenzielle Risiko von Zerstörung, Verlust, Fälschung, Diebstahl, irrtümlicher Weitergabe an Dritte, unbefugter Verarbeitung oder Fehlern zu minimieren.

Darüber hinaus arbeiten Juncto Gerichtsvollzieher mit verschiedenen geeigneten technischen und organisatorischen (Sicherheits-) Maßnahmen, um die Sicherheit Ihrer personenbezogenen Daten optimal zu gewährleisten. Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben nur die an der Verarbeitung beteiligten Mitarbeiter. Die für die Verarbeitung personenbezogener Daten verwendeten Server sind nur autorisierten Mitarbeitern zugänglich.

Die verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in einer sicheren Umgebung gespeichert. Mitarbeiter, die an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt sind, sind vertraglich zu strengster Vertraulichkeit verpflichtet. Es wurden mindestens die folgenden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der verarbeiteten personenbezogenen Daten zu gewährleisten:

  • Nur autorisierte Mitarbeiter haben Zugriff auf die personenbezogenen Daten.
  • Nur diejenigen, die personenbezogene Daten verarbeiten, haben Zugriff darauf.
  • Logistische und IT-technische Sicherheit.
  • Verwendung von Passwörtern.
  • Firewalls.
  • Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.

Darüber hinaus müssen Sie auch jederzeit die Sicherheitsvorschriften einhalten, indem Sie beispielsweise jeden unbefugten Zugriff auf Ihr persönliches Login für unsere Website verhindern.

10.3 Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Juncto Gerichtsvollzieher und ihre Mitarbeiter unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet, dass Ihre Daten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung oder ohne gesetzliche Grundlage nicht an andere, unbeteiligte Organisationen, Familienangehörige oder Bekannte weitergegeben werden dürfen.  

10.4 Datenlecks

Wie oben erwähnt, ergreifen Juncto Gerichtsvollzieher angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um Ihre personenbezogenen Daten entsprechend dem potenziellen Risiko zu schützen. Juncto Gerichtsvollzieher ist stets bemüht, dieses Risiko so weit wie möglich zu begrenzen.

Kommt es dennoch zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, wie z. B. einem Datenleck, informieren Juncto Gerichtsvollzieher die Datenschutzbehörde (GBA). Dies erfolgt unverzüglich und nach Möglichkeit innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden des Verstoßes.

Wenn die Verletzung voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt, benachrichtigen die Juncto-Gerichtsvollzieher die betroffene Person bei Bedarf auch unverzüglich über die Verletzung.

 

11. Wie erreichen Sie uns?

Haben Sie Fragen zu unserer Datenschutz- und Cookie-Richtlinie? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

  • Während der Bürozeiten können Sie sich persönlich am Schalter in der Vital Decosterstraat 46/0201 in 3000 LEUVEN anmelden.

Der Schalter ist an allen Werktagen von 09:00 bis 12:00 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung frei zugänglich.

Wenn Sie am Schalter erscheinen, wird die Echtheit Ihrer Identität anhand Ihres Identitätsnachweises überprüft und Ihre Frage nach Möglichkeit umgehend beantwortet. Kann Ihre Frage nicht sofort beantwortet werden, erfolgt dies so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Ihrem Besuch.

Ihre E-Mail senden Sie vorzugsweise an die eigens dafür vorgesehene E-Mail-Adresse privacy@juncto.eu . Dies bedeutet jedoch nicht, dass Anfragen, die möglicherweise an die allgemeine E-Mail-Adresse der Juncto-Gerichtsvollzieher gesendet werden, nicht bearbeitet werden.

Sobald Ihre E-Mail eingegangen ist, wird Ihre Frage so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beantwortet.

  • Per Post .

Sie senden Ihren Brief an:

Juncto Gerichtsvollzieher

DSGVO-Dienst

Vital Decosterstraat 46/0201

B-3000 LEUVEN / BELGIEN

Sobald Ihr Schreiben eingegangen ist, wird Ihre Frage schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, beantwortet.


12. Wer ist unser Datenschutzbeauftragter (DSB)?

Paul Rollier

DSB

Vital Decosterstraat 46/0201

B-3000 LEUVEN / BELGIEN

E-Mail: privacy@juncto.eu


13. Wer ist die Aufsichtsbehörde?

Datenschutzbehörde

Drukpersstraat 35

B-1000 BRÜSSEL / BELGIEN

Telefon: 0(032) 2 274 48 00
Fax: 0(032) 2 274 48 35
E-Mail: contact@apd-gba.be

Website: https://www.dataprotectionauthority.be/burger/startpagina


14. Anpassungen der Datenschutz- und Cookie-Richtlinie?

Datenschutz- und Cookie-Richtlinien sind nicht statisch. Aus diesem Grund werden Juncto Gerichtsvollzieher diese Datenschutz- und Cookie-Richtlinie stets überwachen und bei Bedarf aktualisieren.

Sie werden daher gebeten, immer die neueste Version dieser Datenschutz- und Cookie-Richtlinie zu konsultieren.

Juncto Gerichtsvollzieher verarbeiten notwendige personenbezogene Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben und legen großen Wert auf die Privatsphäre und den Schutz der verarbeiteten personenbezogenen Daten.

Haben Sie Fragen zu unserer Datenschutz- und Cookie-Richtlinie? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Datenschutz- und Cookie-Richtlinie

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